Dr. Philipp Müller - Notar in Köln (Mülheim)

Erben/Vererben

Erben/Vererben

Regeln Sie Ihre Vermögensverhältnisse für den Fall Ihres Todes durch Testament oder Erbvertrag, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen auch denjenigen zufällt, denen Sie es zuwenden möchten. Denn die gesetzliche Erbfolge entspricht regelmäßig nicht den Vorstellungen des Erblassers. Hinterlässt etwa der verstorbene Ehepartner Kinder, so kann der überlebende nur gemeinschaftlich mit diesen über das angefallene Vermögen verfügen. Sind minderjährige Kinder vorhanden, bedarf es zudem der Mitwirkung des Familiengerichts.

Eine notarielle Verfügung hilft Ihnen übrigens, Kosten zu sparen. Denn in fast allen Fällen bedarf es dann keines Erbscheins mehr. Ein notarielles Testament wird überdies im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert. Dass es zur rechten Zeit gefunden wird, ist damit sichergestellt.

Haben Sie geerbt? Wir beantragen gemeinsam mit Ihnen einen etwa erforderlichen Erbschein als Erbnachweis und helfen Ihnen, das Grundbuch auf den aktuellen Stand zu bringen. Für Fragen der Auseinandersetzung des Nachlasses stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.