Dr. Philipp Müller - Notar in Köln (Mülheim)

Vorsorge für den Notfall

Vorsorge für den Notfall

Treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie – etwa aufgrund plötzlicher oder altersbedingter Krankheit – nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu handeln. Der Ehepartner oder nahe Verwandte dürfen nämlich nicht automatisch für Sie handeln oder entscheiden. Dies dürfen sie nur, wenn Sie entsprechend dafür vorgesorgt haben.

In solchen Fällen können Sie die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens regelmäßig dadurch verhindern, dass Sie eine General- und Vorsorgevollmacht errichten. Mit einer Patientenverfügung geben Sie dem Bevollmächtigten eine Richtschnur an die Hand, welche medizinische Behandlung er für sie einfordern und welche er verweigern soll.